Vertreterwahl

Unsere Mitglieder sind zugleich Bankteilhaber und können mitbestimmen. Sie nutzen am 18. November 2024 ihr Wahlrecht. Auch Briefwahl ist möglich.

Bekanntmachung zur Neuwahl der Mitgliedervertreter

Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Mitgliedervertreter gemäß § 26c unserer
Satzung hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung vom 25.09.2024 eine Liste der Kandidaten
für die Vertreterversammlung (Wahlliste), entsprechend § 3 der Wahlordnung aufgestellt.


Die Wahlliste wird zur Einsichtnahme für alle Mitglieder in den Geschäftsstellen der VRBank
Ostbayern-Mitte eG in der Zeit vom 30.09.2024 bis einschließlich 13.10.2024 während
der Geschäftszeiten ausgelegt und im Internet unter www.vr-obm.de veröffentlicht.


Die Auslegung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.


Die Mitglieder der Genossenschaft haben nach § 4 der Wahlordnung die Möglichkeit,
innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Auslegefrist, also in der Zeit vom 14.10.2024 bis
27.10.2024, dem Wahlausschuss weitere Listen einzureichen. Jede dieser Listen müssen
mindestens 231 wählbare Vertreter und mindestens 5 Ersatzvertreter enthalten und von
mindestens 150 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein. Es wird darauf hingewiesen,
dass ein Mitglied nur auf einer Liste kandidieren kann.


Straubing, den 25.09.2024


VR-Bank Ostbayern-Mitte eG
- Der Wahlausschuss -
Josef Wenninger (Vorsitzender)