Mitgliedschaft verschenken

Schenken Sie Ihren Liebsten eine Mitgliedschaft und machen Sie sie zu Bankteilhabern. So können auch Ihre Lieben Teil einer starken Gemeinschaft werden. Verschenken Sie uns!

Was ist zu tun?

Füllen Sie die beschreibbare Gutscheinvorlage aus. Diese können Sie ausdrucken und verschenken.
Der Gutschein ist  keine offizielle Schenkungsurkunde. Er dient nur dazu, „etwas in der Hand zu haben“, wenn sie mit Ihrem Geschenk Ihre Liebsten überraschen. In einem gemeinsamen Termin, in dem Sie sich mit dem Beschenkten in einer unserer Filialen treffen, werden die Geschäftsanteile gezeichnet. Der Gutschein stellt rechtlich noch keine Verbindlichkeit dar.

Stimmen Sie einen Termin in Ihrer Wunschfiliale ab. Dazu können Sie sich schnell und unkompliziert an unser KundenDialogCenter unter 09421 947-0 wenden oder Sie nutzen unsere Online-Terminvereinbarung.
Beim Termin müssen Sie als Schenkender und der Beschenkte anwesend sein. Bitte bringen Sie jeweils einen Reisepass oder Personalausweis mit.

Mitglied werden

Vom genossenschaftlichen Geschäftsmodell profitieren

Wir sind anders als andere Banken. Weil wir genossenschaftlich organisiert sind. Das heißt, dass wir als eingetragene Genossenschaft unseren Mitgliedern gehören, diesen verpflichtet sind und sie fördern. Darum sind wir so erfolgreich – das beweisen wir jeden Tag.

Mitwissen

Informationen und Transparenz

Auf der jährlichen Vertreterversammlung informiert der Vorstand über alles Wichtige zur Geschäftspolitik Ihrer VR-Bank Ostbayern-Mitte eG. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit an Ihre VR-Bank Ostbayern-Mitte eG wenden oder sich im Geschäftsbericht über die Geschäftszahlen und Planungen informieren.

Mitbestimmen

Ihr Stimmrecht

Sie entscheiden mit, wo es langgeht. Als Mitglied und Anteilseigner haben Sie ein Stimmrecht bei der Generalversammlung oder bei der Vertreterwahl. Auf der Vertreterversammlung wird zum Beispiel der Jahresabschluss genehmigt, über die Verwendung des Gewinns entschieden und die Besetzung der Kontrollgremien bestimmt. Dabei gilt: ein Mitglied, eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile Sie besitzen.

Mitverdienen

Ihre Mitgliedschaft zahlt sich aus

Als Mitglied sind Sie am wirtschaftlichen Erfolg Ihrer VR-Bank Ostbayern-Mitte eG beteiligt. Denn in der Regel erhalten Bankteilhaber einmal jährlich eine Dividende. Außerdem profitieren Sie von exklusiven Mitgliedervorteilen.

1. Sie lassen sich beraten. 2. Sie erklären Ihren Beitritt. 3. Sie profitieren von den Vorteilen einer Mitgliedschaft bei uns.
1. Sie lassen sich beraten. 2. Sie erklären Ihren Beitritt. 3. Sie profitieren von den Vorteilen einer Mitgliedschaft bei uns.

Häufige Fragen zum Thema "Mitglied werden"

Wer kann Mitglied werden?

Grundsätzlich kann jeder Mitglied werden – egal ob Privatkunden, Firmen, Vereine oder Körperschaften. Um Mitglied zu werden, müssen Sie einfach die Beitrittserklärung ausfüllen und mindestens einen Geschäftsanteil erwerben.

Wovon hängt die Höhe der Dividende auf einen Geschäftsanteil ab?

Die Höhe der Dividende hängt vom Beschluss der Vertreterversammlung und davon ab, ob ein Jahresüberschuss erzielt wurde.

Wie häufig findet eine Vertreterversammlung statt? Muss ich meine Stimme abgeben?

In der Regel findet einmal im Jahr eine Vertreterversammlung statt. Einen Zwang zur Stimmabgabe gibt es natürlich nicht.

Wie hoch war die letzte Dividende?

Die Höhe der letzten Dividende veröffentlichen wir in unserem jährlichen Geschäftsbericht.

Welche Projekte unterstützt die VR-Bank Ostbayern-Mitte eG?

Wir fördern die Region und die Menschen vor Ort zum Beispiel durch Kinder- und Jugendarbeit, Bildungs- und Ausbildungsangebote sowie in sozialen Bereichen.

Welche Entscheidungen haben die Mitglieder getroffen?

Die Mitglieder gestalten die Geschäftspolitik der VR-Bank Ostbayern-Mitte eG entscheidend mit. Erfahren Sie mehr über die Entscheidungen der Mitglieder – durch den letzten Vertreterversammlungsbericht Ihrer VR-Bank Ostbayern-Mitte eG.

Was passiert mit meinen Anteilen, wenn ich nicht mehr Mitglied sein möchte?

Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mitgliedschaft zum Ende eines Geschäftsjahres zu kündigen. Das ist in unserer Satzung genau geregelt. Den eingezahlten Wert der Geschäftsanteile erhalten Sie nach der nächsten Mitgliederversammlung auf Ihr Girokonto gutgeschrieben.