SEPA – Single Euro Payments Area

Einheitlicher und effizienter Zahlungsverkehr in Europa

Die SEPA-Zahlverfahren sind europaweite Standards für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Mit SEPA ist der Zahlungsverkehr in Europa effizient.

SEPA im Überblick

IBAN seit dem 1. Februar 2016 verbindlich

Seit dem 1. Februar 2016 ist die Nutzung der IBAN auch für Privatkunden verbindlich. Damit endete im Januar 2016 die SEPA-Übergangsfrist. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen im EU-/EWR-Raum reicht demnach die Angabe der IBAN aus. Nur bei Zahlungen außerhalb des EU-/EWR-Raums in sogenannte Drittstaaten wie zum Beispiel Monaco, San Marino oder die Schweiz ist die Angabe von IBAN und BIC notwendig.

Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen innerhalb Deutschlands und Europa

Mit SEPA-Zahlverfahren führen Sie einfach Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU-/EWR-Staaten sowie nach Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, in die Schweiz oder die Vatikanstadt durch. Innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer können Sie mittels Lastschriften europaweit Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlassen. Die girocard (Debitkarte), die genossenschaftlichen Kreditkarten sowie das deutsche girocard-System "electronic cash" und das Deutsche Geldautomaten-System erfüllen die SEPA-Anforderungen. Als Kunde der VR-Bank Ostbayern-Mitte eG profitieren Sie von den Vereinfachungen des europäischen Zahlungsverkehrs durch die SEPA-Zahlverfahren.

Teilnehmerländer

Teilnehmerländer

Zurzeit nutzen 36 Länder die SEPA-Zahlverfahren. Neben den 20 Euro-Staaten sind alle weiteren EU-Mitgliedsstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen nutzen die SEPA-Zahlverfahren. Dies gilt außerdem für Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, die Schweiz und die Vatikanstadt.

Ländergrafik

SEPA umfasst derzeit 36 Länder

SEPA-Länder

SEPA umfasst derzeit 36 Länder

SEPA-Länder
SEPA-Länderübersicht

Übersicht SEPA-Länder

  20 Euro-Staaten 27 EU-Staaten 30 EWR-Staaten 36 SEPA-Staaten
Andorra       Ja
Belgien Ja Ja Ja Ja
Bulgarien   Ja Ja Ja
Dänemark   Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja Ja
Estland Ja Ja Ja Ja
Finnland Ja Ja Ja Ja
Frankreich Ja Ja Ja Ja
Griechenland Ja Ja Ja Ja
Großbritannien       Ja
Irland Ja Ja Ja Ja
Island     Ja Ja
Italien Ja Ja Ja Ja
Kroatien Ja  Ja Ja Ja
Lettland Ja Ja Ja Ja
Liechtenstein     Ja Ja
Litauen Ja Ja Ja Ja
Luxemburg Ja Ja Ja Ja
Malta Ja Ja Ja Ja
Monaco       Ja
Niederlande Ja Ja Ja Ja
Norwegen     Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja Ja
Polen   Ja Ja Ja
Portugal Ja Ja Ja Ja
San Marino       Ja
Rumänien   Ja Ja Ja
Schweden   Ja Ja Ja
Schweiz       Ja
Slowakei Ja Ja Ja Ja
Slowenien Ja Ja Ja Ja
Spanien Ja Ja Ja Ja
Tschechien   Ja Ja Ja
Ungarn   Ja Ja Ja
Vatikanstadt       Ja
Zypern Ja Ja Ja Ja

IBAN und BIC

Die IBAN

Jeder Kontoführung in der Europäischen Union (EU) ist eine eigene "International Bank Account Number" (IBAN) zugeordnet. Die IBAN besteht aus bis zu 34 Ziffern und Buchstaben. In Deutschland ist die IBAN 22-stellig. Sie setzt sich zusammen aus:

Zusammensetzung der IBAN
Zusammensetzung der IBAN

Der BIC

Die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications" (Swift) regelt den internationalen Datenaustausch zwischen Banken. Jede teilnehmende Bank erhält von ihr eine eindeutige Kennung als internationale Bankleitzahl, den "Business Identifier Code" (BIC). Dieser wurde bis 2010 auch als "Bank Identifier Code" bezeichnet. Der BIC besteht aus acht oder elf Stellen.

Angabe von IBAN und BIC

Für inländische und auch grenzüberschreitende Zahlungen im EU-/EWR-Raum ist es erforderlich, als Kundenkennung die IBAN anzugeben. Sollten Sie innerhalb der EU Rechnungen ausstellen, müssen Sie darauf Ihre IBAN vermerken. Wenn Sie eine Rechnung bezahlen möchten, entnehmen Sie die IBAN und gegebenenfalls den BIC den Geschäftspapieren des Empfängers.

Die Überweisung

Überweisungen durchführen

Dank SEPA können Sie einfach Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU-/EWR-Staaten sowie nach Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, in die Schweiz und die Vatikanstadt durchführen. Diese Möglichkeit steht Ihnen auch im Online-Banking und innerhalb Ihrer Banking-Software zur Verfügung.

Pflichtangaben

  • Bezeichnung (Name und Vorname oder Firmenname) des Zahlungsempfängers
  • IBAN des Zahlungsempfängers
  • Zu überweisender Betrag in Euro
  • Optional: Angabe eines Verwendungszwecks
  • Ihren Namen und Vornamen oder Ihre Firma
  • Ihre IBAN (finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)

Wenn Zahlungen über SEPA hinausgehen sollen

Bei allen Zahlungen,

  • die in Länder außerhalb der EU und des EWR gehen,
  • die in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
  • deren Überweisungsbetrag nicht in Euro angegeben wird,
  • bei denen Sie nicht IBAN und BIC verwenden,
  • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,

unterstützen wir Sie mit dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Zu Fragen des Meldewesens wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Bundesbank.

Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bei Zahlungen von mehr als 12.500 Euro.

Lastschriftverfahren

SEPA-Basis-Lastschrift – die Standardlastschrift

Mit der SEPA-Basis-Lastschrift als EU-weitem Standardlastschriftverfahren werden Zahlungen veranlasst. Als Zahlungsempfänger vereinbaren Sie bitte hierfür ein Lastschriftmandat – das "SEPA-Lastschriftmandat" – und ziehen die Zahlung mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin.
Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie ab dem Tag der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin) innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Betrags verlangen.

Lastschriftmandate

Für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats notwendig. Als Zahler erhalten Sie von Ihrem Zahlungsempfänger ein entsprechendes Lastschriftmandatsformular, welches Sie unterschrieben zurücksenden müssen. Mit dem Lastschriftmandat autorisieren Sie gegenüber Ihrer Bank die Einlösung von Lastschrifteinzügen. Jedes Lastschriftmandat muss folgende Erklärungen von Ihnen als Zahler enthalten:

  • die Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels Lastschrift einzuziehen und
  • die Weisung an die Bank des Zahlers, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Folgende Angaben sind Bestandteil der Lastschriftmandate

  • Bezeichnung des Zahlungsempfängers
  • Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers (CI)
  • Kennzeichnung, ob es sich um einmalige oder wiederkehrende Zahlungen handelt
  • Name des Zahlers
  • Name der Bank des Zahlers
  • Kundenkennung des Zahlers (IBAN)

Es ist auch möglich, dem Zahler die Mandatsreferenznummer nachträglich bekanntzugeben.

Hinweis: Als Verbraucher (Privatkunde) können Sie nicht das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen. Dies ist ausschließlich für Unternehmen vorgesehen.